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Ihre Bildungskarenz : Investieren Sie in Aus- und Weiterbildung !

 

Definition

 

  • Die Bildungskarenz ist eine hervorragende Möglichkeit, um Ihre Französischkenntnisse aufzufrischen oder zu erweitern und damit Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu steigern.

 

Voraussetzungen

 

  • 52 Versicherungsmonate und mindestens 6 Monate in einem Augestelltenverhältnis (mit dem Arbeitgeber muss eine Bildungskarenz schriftlich vereibart werden)

 

  • Dauer : mindestens 2,5 und maximal 12 Monate. Kann durchgehend oder in mehreren Teilen konsumiert werden (einzelne Teile dürfen jedoch die Dauer von 3 Monaten nicht unterschreiten)

 

  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmassnahme im Ausmass von mindestens 20 Wochenstunden.

 

Wichtig

  • Der karenzierte Arbeitnehmer erhält für den Zeitraum der Bildungskarenz ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes und ist weiterhin unfall- und krankenversichert. Ausserdem werden die Aus- und Weiterbildungszeiten bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.

 

Beantragung

 

  • Der Antrag ist beim jeweils zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) zu stellen und kann frühestens einen Monat vor der geplanten Bildungskarenz eingereicht werden.

  • Das für den Antrag beim AMS notwendige Formular finden Sie hier

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