

Interesse geweckt ?
Ihre Bildungskarenz : Investieren Sie in Aus- und Weiterbildung !
Definition
-
Die Bildungskarenz ist eine hervorragende Möglichkeit, um Ihre Französischkenntnisse aufzufrischen oder zu erweitern und damit Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu steigern.
Voraussetzungen
-
52 Versicherungsmonate und mindestens 6 Monate in einem Augestelltenverhältnis (mit dem Arbeitgeber muss eine Bildungskarenz schriftlich vereibart werden)
-
Dauer : mindestens 2,5 und maximal 12 Monate. Kann durchgehend oder in mehreren Teilen konsumiert werden (einzelne Teile dürfen jedoch die Dauer von 3 Monaten nicht unterschreiten)
-
Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmassnahme im Ausmass von mindestens 20 Wochenstunden.
Wichtig
-
Der karenzierte Arbeitnehmer erhält für den Zeitraum der Bildungskarenz ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes und ist weiterhin unfall- und krankenversichert. Ausserdem werden die Aus- und Weiterbildungszeiten bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.
Beantragung
-
Der Antrag ist beim jeweils zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) zu stellen und kann frühestens einen Monat vor der geplanten Bildungskarenz eingereicht werden.
-
Das für den Antrag beim AMS notwendige Formular finden Sie hier